EEG 2023

Das Osterpaket von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck bzw. des BMWK wurde am 07.07.2022 vom Bundestag und am 08.07.2022 vom Bundesrat als „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ beschlossen.

Für Akteure im Photovoltaik-Bereich bieten sich durch die angehobene Fördersätze neue Chancen. Erstmal werden zudem Zusatzvergütungen für Volleinspeiser festgelegt.

Anzulegende Werte Marktprämienmodell

Das EEG 2023 legt nach §48 den anzulegenden Wert für das Marktprämienmodell für Anlagen bis 1MW fest. Bei der Staffelung der Vergütung nach Anlagengröße ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine Mischvergütung handelt. Das heißt zum Beispiel bei 30 kWp installierter Leistung, dass die ersten 10 kWp mit dem höchsten, und die weiteren 20 kWp mit dem zweithöchsten Satz vergütet werden.

Die anzulegenden Werte werden erstmals ab Februar 2024 und dann halbjährlich um voraussichtlich 1% gesenkt.

Der daraus resultierende Wert wird von PV-Kalk EEG 2023 natürlich stets aktuell berechnet.

Einspeisevergütung

Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100kW werden in der Regel nicht nach dem Marktprämienmodell vergütet. Diese erhalten statt dessen eine feste Einspeisevergütung, welche nach „§53 Abs.1 EEG 2023“ 0,4 Cent/KWh unter dem anzulegenden Wert des Marktprämienmodells liegt.

Ausschreibung

Anlagen über 1MWp installierter Leistung müssen am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Hierfür eignet sich besonders PV-Kalk Vario Expert, in dem die Vergütungen zeitlich variabel definiert werden können.

 

Anzulegende Werte (Marktprämie pro kWh) nach Degression ab Februar 2024

 

Dachfläche
mit Eigenverbrauch

Dachfläche
Volleinspeisung

Freifläche

< 10kWp

8,51 ct

13,27 ct

6,93 ct

10 - 40 kWp

7,43 ct

11,19 ct

6,93 ct

40 - 100 kWp

6,14 ct

11,19 ct

6,93 ct

100 - 400 kWp

6,14 ct

9,31 ct

6,93 ct

400 - 1000 kWp

6,14 ct

8,02 ct

6,93 ct

 

Festlegung der anzulegenden Werte (Marktprämie pro kWh) gem. §48 EEG23 (Januar 2023 bis Februar 2024)

 

Dachfläche
mit Eigenverbrauch

Dachfläche
Volleinspeisung

Freifläche

< 10kWp

8,6 ct

+ 4,8 ct = 13,4 ct

7,0 ct

10 - 40 kWp

7,5 ct

+ 3,8 ct = 11,3 ct

7,0 ct

40 - 100 kWp

6,2 ct

+ 5,1 ct = 11,3 ct

7,0 ct

100 - 400 kWp

6,2 ct

+ 3,2 ct = 9,4 ct

7,0 ct

400 - 1000 kWp

6,2 ct

+ 1,9 ct = 8,1 ct

7,0 ct

 

Anzulegender Wert (Marktprämie pro kWh) ab Inkrafttreten 2022 (Übergangsbestimmung)

 

Dachfläche
mit Eigenverbrauch

Dachfläche
Volleinspeisung

Freifläche

< 10kWp

8,6 ct

+ 4,8 ct = 13,4 ct

Nach EEG 2021

10 - 40 kWp

7,5 ct

+ 3,8 ct = 11,3 ct

Nach EEG 2021

40 - 100 kWp

6,2 ct

+ 5,1 ct = 11,3 ct

Nach EEG 2021

100 - 300 kWp

6,2 ct

+ 3,2 ct = 9,4 ct

Nach EEG 2021

300 - 750 kWp

6,2 ct

6,2 ct

Nach EEG 2021

 

Kalkulieren Sie mit den neuen Werten in PV-Kalk in der Version EEG 2023

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