Solarpaket 1 - Einspeisevergütung 2024

Am 26.04.2024 hat sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung”, bekannt als Solarpaket1, verabschiedet.

Neben einer Vielzahl länger geplanter regulatorischer Maßnahmen, hat der "Ausschusses für Klimaschutz und Energie" in letzter Sekunde auch die Vergütung für Dachanlagen ab 40 kW installierter Leistung um 1,5 ct/kWh angehoben. Im Gegenzug wurde die Grenze, ab der die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtend ist, wieder auf 750 kW abgesenkt.

Das Gesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16.05.2024 in Kraft getreten.

Anzulegende Werte Marktprämienmodell

Die Bundesnetzagentur hat noch keine Vergütungssätze veröffentlicht, da die erhöhte Förderung erst dann rechtlich wirksam wird, wenn sie beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Die entsprechende Genehmigung wurde noch nicht erteilt.

Für unsere Kunden haben wir  deswegen eine Vorab-Version PV-Kalk Solarpaket1 Preview bereitgestellt.

 

Anzulegende Werte (Marktprämie pro kWh) ab 16.05.2024

 

Dachfläche
mit Eigenverbrauch

Dachfläche
Volleinspeisung

Freifläche

< 10kWp

8,51 ct

+ 4,8 ct = 13,31 ct

6,93 ct

10 - 40 kWp

7,43 ct

+ 3,8 ct = 11,23 ct

6,93 ct

40 - 100 kWp

7,64 ct

+ 5,1 ct = 12,74 ct

6,93 ct

100 - 400 kWp

7,64 ct

+ 3,2 ct = 10,84 ct

6,93 ct

400 - 1000 kWp

7,64 ct

+ 1,9 ct = 9,54 ct

6,93 ct

 

Einspeisevergütung

Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100kW werden in der Regel nicht nach dem Marktprämienmodell vergütet. Diese erhalten statt dessen eine feste Einspeisevergütung, welche nach „§53 Abs.1 EEG 2023“ 0,4 Cent/KWh unter dem anzulegenden Wert des Marktprämienmodells liegt.

Feste Einspeisevergütung pro kWh ab 16.05.2024

 

Dachfläche
mit Eigenverbrauch

Dachfläche
Volleinspeisung

Freifläche

< 10kWp

8,11 ct

12,91 ct

6,53 ct

10 - 40 kWp

7,03 ct

10,83 ct

6,53 ct

40 - 100 kWp

7,24 ct

12,34 ct

6,53 ct

Werte vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommision; Alle Angaben ohne Gewähr