EEG 2023 - aktuelle Einspeisevergütungen
Das EEG 2023 definiert aktuell die Einspeisevergütung für Energie aus PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 1MWp. Die Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 volle Jahre festgeschrieben.
Die Höhe der Einspeisevergütung ist dabei von folgenden Punkten abhängig:
- dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die neu installiert werden, sinkt alle 6 Monate um jeweils 1% und zwar am 1. Februar und am 1. August - der Höhe der installierten Leistung.
Die Einspeisevergütung berechnet sich anteilig aus den verschiedenen Leistungsbereichen - der Nutzung eines Eigenverbrauchs.
Es wird zwischen Anlagen mit Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden - der Vermarktungsart.
Anlagen über 100kWp müssen an der Direktvermarktung (Marktprämienmodell) teilnehmen. Die erreichbaren Erlöse orientieren sich dabei am „anzulegenden Wert“, welcher durch das EEG 2023 §48 festgelegt wird.
Anlagen unter 100kWp erhalten eine feste Einspeisevergütung, welche nach „§53 Abs.1 EEG 2023“ 0,4 Cent/KWh unter dem „anzulegenden Wert“ des Marktprämienmodells liegt.
Die daraus resultierende Höhe der Einspeisevergütung wird von PV-Kalk EEG 2023 natürlich stets aktuell berechnet.
Ausschreibung
Anlagen über 1MWp installierter Leistung müssen am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Hierfür eignet sich besonders PV-Kalk Vario Expert, in dem die Vergütungen zeitlich variabel definiert werden können.
Fördersätze/Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025
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Dachfläche |
Dachfläche |
Freifläche |
< 10kWp |
7,94 ct |
12,60 ct |
6,39 ct |
10 - 40 kWp |
6,88 ct |
10,56 ct |
6,39 ct |
40 - 100 kWp |
5,62 ct |
10,56 ct |
6,39 ct |
Anzulegende Werte (Marktprämie pro kWh) bei Inbetriebnahme ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025
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Dachfläche |
Dachfläche |
Freifläche |
< 10kWp |
8,34 ct |
13,00 ct |
6,79 ct |
10 - 40 kWp |
7,28 ct |
10,96 ct |
6,79 ct |
40 - 100 kWp |
6,02 ct |
10,96 ct |
6,79 ct |
100 - 400 kWp |
6,02 ct |
9,12 ct |
6,79 ct |
400 - 1000 kWp |
6,02 ct |
7,86 ct |
6,79 ct |
Kalkulieren Sie mit den neuen Werten in PV-Kalk in der Version EEG 2023
Bei der Staffelung der Vergütung nach Anlagengröße ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine Mischvergütung handelt.
Beispiel: Bei 30 kWp installierter Leistung (feste Einspeisevergütung, Überschusseinspeisung), werden die ersten 10 kWp mit 7,94ct/kWh, und die weiteren 20 kWp mit 6,88ct/kWh vergütet werden. Daraus ergibt sich eine Vergütung von 7,23ct/kWh ((7,94 x 10 + 6,88 x 20)/30) für die Gesamtanlage.
Archivierte EEG-Vergütungssätze
Alle Angaben ohne Gewähr