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Version "EEG ab 2025" - Stromspeicher und Solarspitzengesetz integriert
Durch das Solarspitzengesetz ändert sich die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wesentlich. Zum ersten Mal wird die eingespeiste Energie bei negativen Strompreisen nicht vergütet. Als Ausgleich wird die Förderdauer der regulären Einspeisevergütung verlängert.
PV-Kalk "EEG ab 2025" unterstützt diesen Sachverhalt nun durch:
- eine automatische Berechnung des verlängerten Vergütungszeitraumes
- Festlegung der nicht vergüteten Menge
- Betrachtung von Stromspeicher für die dynamische Einspeisung der Energie zu Day-Ahead Preisen
- wahlweise Nutzung des Stromspeichers zu Erhöhung des Eigenverbrauchanteils
Da sich das Solarspitzengesetz auch für Anlagen im Ausschreibungsverfahren auswirkt, können solche Anlagen außer mit den Berechnungsvarianten "Vario Expert" und "International", auch mit "EEG ab 2025" kalkuliert werden.